Welche Folgen hat das Untätigbleiben auf eine berechtigte Abmahnung? Welche Mehrkosten können entstehen?
Der Absender der Abmahnung begehrt in der Regel die Abgabe einer Unterlassungserklärung und setzt hierfür eine Frist. Da die Abmahnung das gerichtliche Verfahren nur vorbereitet, wird er nach dem ergebnislosen Ablauf dieser Frist ohne weitere Ankündigung ein gerichtliches Verfahren - regelmäßig ein einstweiliges Verfügungsverfahren - in Gang bringen, um seinen Unterlassungsanspruch durchzusetzen.
Hierdurch entstehen erheblich höhere Kosten als noch durch die Abmahnung, welche vom Abgemahnten zu tragen sind. Darüber hinaus kann der Unterlassungsanspruch aufgrund der gerichtlichen Entscheidung zwangsweise im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Dem Abgemahnten bleibt dann nur noch die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einzulegen, was in der Regel nur ein Anwalt tun kann.
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