FAQ: Abmahnung

Wer trägt die Kosten einer Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung?
Der Empfänger einer Abmahnung ist aus mehreren Gründen gehalten, sich an eine rechtskundige Person zu wenden, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine entsprechende Verteidigung gegen den geltend gemachten
Anspruch vornehmen zu lassen. Hierdurch entstehen Kosten in Form von Anwaltsgebühren, die der Abgemahnte zunächst selbst zu tragen hat.

Diese Kosten kann er unter bestimmten Umständen vom Abmahnenden ersetzt verlangen. Dies ist immer dann der Fall, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt und der Versender der Abmahnung und Anspruchsteller hierbei unterliegt. Zu einem Gerichtsverfahren kommt es schließlich, wenn entweder der Abmahnende ein solches betreibt oder der Abgemahnte seinerseits zum Angriff übergeht und sich mit einer sog. negativen Feststellungsklage an das Gericht wendet um feststellen zu lassen, das der mit der Abmahnung verfolgte Unterlassungsanspruch nicht besteht.

Geht das Verfahren dagegen nicht über die Zustellung der Abmahnung hinaus, kann der Abgemahnte Ersatz seiner Kosten dagegen nur dann beanspruchen, wenn...

[Forsetzung folgt]
 
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