FAQ: Abmahnung

Welche Rechtsbehelfe gibt es gegen eine einstweilige Verfügung?
Sollte der Abgemahnte die Abmahnung ignoriert oder der Abmahnende aus sonstigen Gründen ein gerichtliches Verfahren in Gang gesetzt haben, als dessen Ergebnis eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten erlassen wurde, so bestehen auch in diesem Fall noch mehrere Verteidigungsmöglichkeiten.

Feststehende Tatsachen sind in keinem Fall geschaffen. Welche Rechtsbehelfe gegeben sind, hängt insbesondere davon ab, ob die einstweilige Verfügung mit oder ohne Beteiligung / Anhörung des Abgemahnten erlassen wurde.

Ihnen allen ist jedoch gemeinsam, dass ihre Erfolgsaussichten durch die Unrichtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidung (einstweilige Verfügung) bedingt sind. Dies ist der Fall, wenn das Gericht von falschen tatsächlichen Grundlagen ausgeht, weil der Antragsteller diese nicht umfassend und richtig dargestellt hat, oder es falsche rechtliche Schlüsse aus dem Tatsachenstoff gezogen hat.

Wird die Entscheidung aufgrund eines Rechtbehelfs aufgehoben, so wird auch über die gesamten entstandenen Kosten neu und jetzt zu Lasten des Abmahnenden bzw. Antragstellers entschieden.
 
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