FAQ: Abmahnung

Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist – insbesondere im Wettbewerbs- und Markenrecht – die außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Die Abmahnung bietet dem Empfänger die Möglichkeit, ein Fehlverhalten (noch) kostengünstig außergerichtlich zu korrigieren, da im Falle des sofortigen Nachgebens weder Prozesskosten noch die deutlich höheren Anwaltskosten für ein gerichtliches Verfahren anfallen.

Der typische Inhalt einer Abmahnung setzt sich zusammen aus der Darlegung des beanstandeten Verhaltens, rechtlichen Erläuterungen, der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Abmahnenden innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben, der Androhung rechtlicher Schritte für den Fall des Untätigbleibens sowie – bei einer anwaltlichen Abmahnung – einer entsprechenden Vollmacht.

Die eigentliche Gefahr der Abmahnung liegt in Ihrer – zumindest für Privatpersonen – bedrohlichen, weil offiziell und nachdrücklich gestalteten Erscheinung. Dies kann zu weilen über die Rechtslage hinwegtäuschen und zu voreiligen Erklärungen und Zahlungen veranlassen. Diesen Umstand machen sich sog. Abmahnvereine und auch so mancher Rechtsanwalt zu Nutze, was zuweilen in den vielfach zu beobachtenden sog. Serien- oder Kettenabmahnungen gipfelt, bei denen gleich eine Vielzahl von Empfängern mit einer Abmahnung sowie einer anwaltlichen Kostennote überzogen werden.
 
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