FAQ: Abmahnung

Was ist eine einstweilige Verfügung?
Die einstweilige Verfügung ist eine gerichtliche Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz. Das Verfügungsverfahren folgt der Abmahnung auf Antrag des Abmahnenden nach, wenn der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgibt. Die einstweilige Verfügung enthält in der Regel eine vorläufige Regelung (deshalb "vorläufiger Rechtsschutz"). Sie kann deshalb aber auch unter erleichterten Beweisbelastungen und u.U. ohne jede Anhörung des Abgemahnten ergehen. Das Verfahren eignet sich dagegen nicht zur Durchsetzung von Leistungs-, insbesondere Zahlungsansprüchen, da eine endgültige Entscheidung erforderlich wäre.

Problematisch für den Abgemahnten ist der Umstand, dass die einstweilige Verfügung bei Dringlichkeit ohne seine Anhörung ergehen kann und die von ihm - jedenfalls vorerst - zu tragenden Kosten daher ohne sein Zutun verursacht werden.

Im Übrigen besteht die Schwierigkeit darin, dass die einstweilige Verfügung auf unsicherer Tatsachengrundlage ergeht, da die Anforderungen an den Beweis einzelner Tatsachen bei weitem nicht so groß sind wie in normalen Klageverfahren. Zum Teil beruht die einstweilige Verfügung alleine auf den Behauptungen des Abmahnenden (Antragsteller). Die Fehleranfälligkeit und damit das Kostenrisiko ist für den Empfänger der Abmahnung und Antragsgegner des Verfügungsverfahrens entsprechend hoch und unkalkulierbar.
 
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