FAQ: Abmahnung

Welche Folgen hat eine unrichtige einstweilige Verfügung für den Abgemahnten (Antragsgegner)?
Auch im vorläufigen Rechtsschutz sind Rechtsmittel möglich, mit denen die ergangene einstweilige Verfügung angegriffen werden kann. Ist die einstweilige Verfügung zu Unrecht ergangen, so wird sie hier ganz oder teilweise aufgehoben. Auch über die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der Kosten der Abmahnung wird hier neu entschieden.

Sollte sich darüber hinaus herausstellen, dass der Abmahnende bzw. Antragssteller bewusst unzutreffende Behauptungen aufgestellt hat, um eine einstweilige
Verfügung zu erlangen, so hat er ferner für den dadurch entstandenen Schaden vollumfänglich aufzukommen. Dieser Schadensersatzanspruch kann mit einer normalen Leistungsklage verfolgt werden.

Zu bedenken ist jedoch, dass auch aus einer unrichtigen einstweiligen Verfügung zunächst bis zu einer gegenläufigen Entscheidung vollstreckt werden, das eingeforderte Verhalten also erzwungen werden kann. Nicht in allen Fällen bietet ein Schadensersatz in Geld - der erst noch einzuklagen ist ! - einen zureichenden Ausgleich hierfür. Man denke nur an eine kostenintensive und letztendlich rechtmäßige, aber im Wege der einstweiligen Verfügung gestoppte Werbekampagne. Deren spätere Fortsetzung wird in den seltensten Fällen erfolgsversprechend sein.
 
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