Welcher Zweck wird mit der Abmahnung verfolgt?
Die Abmahnung bietet für den Abmahnenden in der Regel die einzige Möglichkeit, die im Prozess entstehenden Kosten im Falle eines sofortigen Anerkenntnisses des Abgemahnten nicht selbst tragen zu müssen.
Es gibt allerdings Ausnahmen. So z.B. wenn die Sache besonders eilbedürtig oder dem Verletzten die vorherige Abmahnung aus anderen Gründen nicht zumutbar ist. Dann muss der Abgemahnte etwaige Prozesskosten auch bei einem sofortigen Anerkenntnis tragen.
Die vorherige Abmahnung vor einem gerichtlichen Verfahren ist allerdings keine Rechtspflicht, sondern lediglich Obliegenheit. Außer dem Kostenrisiko riskiert der Abmahnende daher keine weiteren Nachteile.
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