Was ist bei Massenabmahnungen zu beachten?
Liegt eine unzlässige Massenabmahnung vor, so ist die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs unzulässig, die Abmahnung also unberechtigt. Auch ein Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Abgemahnten besteht daher nicht.
Aber: Das Vorliegen einer unzulässigen Massenabmahnung hat grundsätzlich der Abgemahnte zu beweisen, was mitunter schwierig sein kann.
|