Was ist eine Serienabmahnung (Kettenabmahnung / Massenabmahnung)?
Eine Massenabmahung liegt vor, wenn es dem Abmahnenden weniger um die Wahrung seiner Rechte als vielmehr darum geht, Ersatz der Aufwendungen oder Kosten für die Rechtsverfolgung geht (Stichwort: Anwaltliche Kostennote).
Eine Serienabmahnung liegt daher nicht schon deshalb vor, weil eine Vielzahl von Person wegen desselben Verhaltens abgemahnt wird. Dies kann allenfalls ein Indiz sein. Es ist grundsätzlich nicht verboten, seine Rechte auch gegenüber einem größeren Personenkreis durchzusetzen.
Im Übrigen sind Anhaltspunkte für das Vorliegen einer unzulässigen Kettenabmahnung z.B. eine überhöhte Gebührenforderung, das Vorliegen eines nur geringen Verstoßes, eine viel zu allgemeine Schilderung des beanstandeten Verhaltens etc. Entscheidend ist letztlich der Gesamteindruck sowie die Umstände des Einzefalls.
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