FAQ: Abmahnung

Wer darf eigentlich abmahnen bzw. abmahnen lassen?
Eine Abmahnung kann grundsätzlich der Inhaber des Unterlassungsanspruches aussprechen, um seine eigenen Rechte zu wahren. Zu beachten ist im Wettbewerbsrecht allerdings, dass Abmahnender und Abgemahnter Konkurrenten sein müssen, also gleiche oder ähnliche Waren und Dienstleistungen an dieselben Endkunden absetzen. Sowohl im Wettbewerbs- als auch im Markenrecht ist Voraussetzung, dass der beanstandete Verstoß im geschäftlichen Verkehr begangen wurde, was im Internet allerdings schon dann der Fall sein kann, wenn eine Seite lediglich durch Bannerwerbung kostendeckend finanziert ist.

Darüber hinaus können wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche von den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie von bestimmten Verbrauchschutzorganisationen und anderen Interessenverbänden geltend gemacht werden. Auch diese können daher Abmahnungen aussprechen. Diese Organisationen und Verbände müssen allerdings eine gewisse Bedeutung haben, so dass nicht jeder beliebige Abmahnverein zum Aussprechen von Abmahnungen berechtigt ist.
 
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