Wann ist ein Teledienst / Mediendienst "geschäftsmäßig"?
Um einem Irrtum abzuhelfen: "geschäftsmäßig" ist nicht gleichzusetzen mit "beruflich" oder "gewerblich". Das Angebot muss noch nicht einmal mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Ausreichend ist vielmehr das "nachhaltige Angebot von Telekommunikation", was auch bei privaten Internetseiten in der Regel zutrifft. Nicht geschäftsmäßig Angebote stellen damit die absolute Ausnahme dar.
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