Angehörige bestimmter freier Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker müssen folgende weitere Angaben in ihr Impressum aufnehmen:
- Die zuständige Kammer, der der Anbieter angehört.
- Die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem diese verliehen worden ist.
- Die berufsrechtlichen Vorschriften und der Hinweis, wie diese zugänglich sind. Die Kammern halten diese Vorschriften in der Regel auf ihren Internet-Seiten zum Abruf bereit. Eine Verlinkung hierauf ist ausreichend.