Die Impressumspflicht im Internet

Wo auf der Website muss das Impressum eingefügt werden?
Das Impressum muss nach den gesetzlichen Vorgaben "unmittelbar erreichbar" sein. Als Anhaltspunkt kann das sog. "One and two Click"-Erfordernis dienen. Hiernach sollte das Impressum von allen Haupt- und Übersichtsseiten mit einem, von allen anderen über die Hauptseiten mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
 
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