Wo auf der Website muss das Impressum eingefügt werden?
Das Impressum muss nach den gesetzlichen Vorgaben "unmittelbar erreichbar" sein. Als Anhaltspunkt kann das sog. "One and two Click"-Erfordernis dienen. Hiernach sollte das Impressum von allen Haupt- und Übersichtsseiten mit einem, von allen anderen über die Hauptseiten mit maximal zwei Klicks erreichbar sein.
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