Die Impressumspflicht im Internet

Wie muss die Impressum-Seite gestaltet sein?
Die maßgeblichen Informationen sollten auf der eigentlichen Impressum-Seite ohne großes Scrollen auffindbar sein. Die Notwendigkeit, horizontal zu Scrollen sollte jedenfalls ab gängigen Auflösungen von 800x600 oder 1024x768 vermieden werden.

In jedem Fall unzulässig ist die Einfügung der Angaben am Ende eines langen Textes, wenn der Nutzer zuvor über mehrere Bildschirmseiten scrollen muss.
 
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