Welche Angaben müssen im Impressum eines Mediendienstes enthalten sein?
Folgende Pflichtangaben müssen bei allen Mediendiensten (unabhängig von der Geschäftsmäßigkeit) auf jeden Fall enthalten sein:
- Name und Anschrift des Diensteanbieters, also dem, der das Angebot zur Nutzung bereithält. Kein Postfach, bei Großunternehmen besser auch die PLZ der Straße, nicht die eigens zugeteilte, da es sich um eine ladungsfähige Anschrift handeln muss. Der Name einer jur. Person ist die vollständige Unternehmens-Bezeichnung einschließlich der Rechtsform (z.B. GmbH oder AG).
- Bei mehreren Anschriften die der Niederlassung, bei der die organisatorischen Ressourcen für den Betrieb des Dienstes gebündelt sind, im Zweifel die Hauptniederlassung.
- Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (einschl. GbR) auch der Geschäftsführer / Vertretungsberechtigte mit Anschrift (Angabe eines von mehreren Alleinvertretungsberechtigten genügt).
- Ist der Mediendienst journalistisch-redaktionell gestaltet und werden regelmäßig Texte verbreitet, ist zusätzlich ein Verantwortlicher für den Inhalt anzugeben. Besteht das Angebot aus mehreren Teilen, muss der Verantwortliche für jede Rubrik genannt werden.
Bei geschäftsmäßigen Mediendiensten sind darüber hinaus folgende Pflichtangaben in das Impressum aufzunehmen:
- Zumindest Telefon-Nummer und E-Mail-Adressse zur schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahme. Ferner sollte eine Fax-Nummer und weitere Kommunikationsmöglichkeiten, soweit vorhanden.
- Registerinformationen (z.B. Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister)sofern ein solche Eintragung besteht (bei Körperschaften immer). Also registerführende Behörde und Register-Nummer.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer soweit vorhanden.
- Bedarf die berufliche Tätigkeit in deren Rahmen der Dienst erbracht wird der behördlichen Zulassung: Informationen zur zuständigen Aufsichtsbehörde.
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