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Die Impressumspflicht im Internet

Wie kann die E-Mail-Adresse im Impressum vor Spamming geschützt werden?
Aus technischer Sicht gibt es hierfür mehrere Möglichkeiten. Diese reichen von graphischer Darstellung bis zur Verschlüsselung mittels JavaScript. Derartige Methoden entsprechen jedoch in der Regel nicht den rechtlichen Anforderungen an die geforderte Verfügbarkeit des Impressums.

Zulässig dürfte es dagegen sein, auf den Mailto-Link zu verzichten und vor und hinter dem @-Zeichen ein Leerzeichen einzufügen, um das automatische Auslesen der E-Mail-Adresse zu verhindern. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das @-Zeichen durch "(a)" zu ersetzen. Diese Darstellung dürfte inzwischen als allgemein üblich und bei Nutzern auch als bekannt anzusehen sein.
 
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1
 Welchen Zweck hat die Impressumspflicht?
2
 Für welche Internet-Angebote besteht die Impressumspflicht?
3
 Was ist ein Teledienst, was ein Mediendienst?
4
 Wann ist ein Teledienst / Mediendienst "geschäftsmäßig"?
5
 Welche Angaben müssen im Impressum eines Teledienstes enthalten sein?
6
 Müssen Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse unbedingt im Impressum angegeben werden?
7
 Muss die Steuer-Nummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden?
8
 Welche Angaben müssen im Impressum eines Mediendienstes enthalten sein?
9
 Welche weiteren Informationspflichten gelten für die freien Berufe?
10
 Wann muss ein eBay-Händler / Power-Seller ein Impressum vorhalten?
11
 Wo muss das Impressum auf eBay oder einer anderen Internet-Auktion vorgehalten werden?
12
 Wie muss das Impressum bezeichnet werden?
13
 Kann das Impressum als Graphik oder Flash dargestellt werden?
14
 Wie kann die E-Mail-Adresse im Impressum vor Spamming geschützt werden?
15
 Wie kann man Suchmaschinen vom Impressum ausschließen?
16
 Wo auf der Website muss das Impressum eingefügt werden?
17
 Wie muss die Impressum-Seite gestaltet sein?
18
 Welche Folgen haben falsche oder unvollständige Angaben im Impressum?

 

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