Für welche Internet-Angebote besteht die Impressumspflicht?
Ein Impressum müssen sowohl geschäftsmäßige Teledienste (§6 Teledienstegesetz - TDG) als auch jeder Mediendienst (§10 Mediendienste-Staatsvertrag - MDStV) vorhalten, bei letzterem unabhängig davon, ob der Mediendienst geschäftsmäßig betrieben wird oder nicht.
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