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Die Impressumspflicht im Internet

Kann das Impressum als Graphik oder Flash dargestellt werden?
Nein. Die Angaben im Impressum müssen leicht erkennbar sein. Dies setzt voraus, dass die weit überwiegende Zahl der Nutzer mit Standard-Software-Ausstattung in der Lage sein müssen, die Informationen abzurufen. Erforderlich Plug-Ins wie Flash oder auch schon Java laufen dem zuwider.

Auch sollte daran gedacht werden, dass nicht jedes Endgerät zur Darstellung von Graphiken geeignet ist oder der Nutzer diese Funktion ausgeschaltet hat. Schließlich sind Graphiken auch für sehbehinderte nicht wahrnehmbar (Stichwort: Barrierefreiheit). Auch auf die graphische Darstellung sollte daher verzichtet werden.
 
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1
 Welchen Zweck hat die Impressumspflicht?
2
 Für welche Internet-Angebote besteht die Impressumspflicht?
3
 Was ist ein Teledienst, was ein Mediendienst?
4
 Wann ist ein Teledienst / Mediendienst "geschäftsmäßig"?
5
 Welche Angaben müssen im Impressum eines Teledienstes enthalten sein?
6
 Müssen Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse unbedingt im Impressum angegeben werden?
7
 Muss die Steuer-Nummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden?
8
 Welche Angaben müssen im Impressum eines Mediendienstes enthalten sein?
9
 Welche weiteren Informationspflichten gelten für die freien Berufe?
10
 Wann muss ein eBay-Händler / Power-Seller ein Impressum vorhalten?
11
 Wo muss das Impressum auf eBay oder einer anderen Internet-Auktion vorgehalten werden?
12
 Wie muss das Impressum bezeichnet werden?
13
 Kann das Impressum als Graphik oder Flash dargestellt werden?
14
 Wie kann die E-Mail-Adresse im Impressum vor Spamming geschützt werden?
15
 Wie kann man Suchmaschinen vom Impressum ausschließen?
16
 Wo auf der Website muss das Impressum eingefügt werden?
17
 Wie muss die Impressum-Seite gestaltet sein?
18
 Welche Folgen haben falsche oder unvollständige Angaben im Impressum?

 

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