Wann muss ein eBay-Händler / Power-Seller ein Impressum vorhalten?
Immerwenn ein gewerbsmäßiger Handel, betrieben wird. Die Anforderungen hieran sind allerdings nach neuester Rechtsprechung nicht mehr sehr hoch und können schon bei regelmäßiger Betätigung auf eBay oder anderen Internet-Auktionshäusern vorliegen.
Die Pflichtangaben sollten sich unter "Angaben zum Verkäufer" auffinden lassen (z.B. "mich"-Seite).
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