Wer sich als Händler mit PayPal einlässt, kann etwas erleben – vor allem dann, wenn er sich auf PayPal als primären Dienstleister für den Internet-Zahlungsverkehr verlässt. Wie bei vielen anderen PayPal-Kunden wurde das Konto unseres Mandanten von heute auf morgen mit einer Beschränkung belegt bzw. eingefroren und jede Verfügung über das Guthaben unmöglich gemacht. Mit einer in Deutschland angestrengten Klage konnte das Guthaben wieder befreit werden – (leider) ohne dass eine Entscheidung ergangen ist. Diese hat PayPal nicht ungeschickt verhindert.
Es beginnt in der Regel mit der folgenden, völlig nichtssagenden Nachricht von PayPal:
“Damit die Sicherheit im PayPal-Netzwerk gewährleistet ist, führen wir häufig Kontenprüfungen hinsichtlich potenzieller Risiken durch. Nach der Überprüfung Ihres Kontos haben wir uns entschieden, es aufgrund von Sicherheitsproblemen zu schließen.”
Ist ja nett, könnte man denken. Es wird alles getan, um den Kunden vor Missbrauch zu schützen. Eine sofortige Rückfrage bei PayPal hat dann ergeben, dass man mit Hochdruck an der Beseitigung des Problems arbeite. Eine nähere Erläuterung gab es freilich nicht. Tagelang war nur noch der Empfang von Zahlungen und die Rückzahlung an Kunden möglich, aber keine Verfügung über das Guthaben. Der offiziell eingelegte Widerspruch wurde mit ähnlich nebulösen Ausführungen zurückgewiesen – die angeblichen Sicherheitsrisiken würden nach wie vor bestehen, eine Verfügung über das Guthaben sei frühestens in 180 Tagen wieder möglich (vielleicht). Das ist fast ein halbes Jahr und für manchen Händler, der auf sein PayPal-Konto angewiesen ist, der finanzielle Ruin.
Schließlich wurde offenbar, dass es nicht um den Schutz des Kunden, sondern um den Schutz von PayPal geht. Unser Mandant sollte zur Lösung des Problems sämtliche Geschäftsunterlagen wie BWAs, Steuerunterlagen, Rechnungen von Lieferanten etc. vorlegen, detaillierte Angaben zu den vertriebenen Produkten und den Kunden machen sowie umfassende Versandnachweise liefern. Ferner sei eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Creditreform-Stelle zur Klärung des Problems erforderlich. Was das alles mit der Geschäftsbeziehung zu einer Bank zu tun hat, ist ebenso fraglich wie der Zweck der Übung insgesamt. Klar ist nur, dass PayPal auf diese Weise Risiken aus seinem Käuferschutzprogramm zu Lasten der Händler absichert. Wenn ein Händler aus Sicht von PayPal zu viele Käuferbeschwerden zu verzeichnen hat, aus denen Rückzahlungsverpflichtungen für PayPal resultieren können, wird kurzerhand das Konto gesperrt – ohne Rücksprache und ohne jeden Klärungsversuch. Hier waren es nicht einmal 10 Beschwerden bei mehreren hundert Transaktionen, von denen sich die meisten zerschlagen haben, weil es lediglich zu kurzfristigen Lieferverzögerungen kam. Die Verfügungsbeschränkung wurde gleichwohl aufrecht erhalten. Dabei kann man sich zu recht fragen, was den Händler als Bankkunden die sonstigen Produkte (Käuferschutzprogramm) seiner Bank angehen und warum er das damit verbundene Risiko tragen soll.
Der Mandant war über den Vorgang nicht nur erbost, sondern von diesem auch massiv wirtschaftlich gefährdet. Auf dem PayPal-Konto befand sich ein Guthaben im hohen 5-stelligen Bereich, das er dringend zum Warenerwerb und damit zur Aufrechterhaltung seines Geschäftsbetriebes benötigt hätte. Aus diesen Gründen war er fest entschlossen, PayPal zu verklagen.
Gesagt, getan. Zu klären ist allerdings vorab, wo und auf welcher Grundlage dies geschehen kann. Naheliegend ist dabei eine Klage auf Auszahlung des eingefrorenen Guthabens in Gestalt einer Leistungsklage. Problematisch hieran ist, dass PayPal seinen Sitz in Luxemburg hat und die Klage daher auch dort angestrengt werden muss. Das kann dauern (definitiv länger als 180 Tage) und kosten (definitiv mehr als ein Verfahren in Deutschland). Wir haben uns schließlich entschieden, PayPal in Deutschland auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen und haben damit offensichtlich einen Nerv getroffen. Grundlage war ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823 I (eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb), 1004 BGB. Die Betriebsbezogenheit des Eingriffs kann man meines Erachtens vertreten.
Auf die Abmahnung mit einwöchiger Frist und der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist noch nichts geschehen. Da könnte ja jeder kommen. Auch auf die unmittelbar nach Fristablauf beim Landgericht Stuttgart eingereichte und kurzfristig in Luxemburg zugestelle Klage wurde zunächst hartnäckig erwidert. Parallel kam es jedoch zu einer ersten Überraschung: völlig unerwartet teilte PayPal nach “nur” 90 Tagen mit, dass die Sicherheitsprobleme beseitigt seien und über das Guthaben wieder verfügt werden könne. Natürlich habe das alles mit der Klage nichts zu tun. Aha.
Jedenfalls hat das Landgericht Stuttgart alsbald Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt, wobei man sich in einer solchen Konstellation fragen kann, was der (trotzdem noch bestehende) Unterlassungsanspruch nach Freigabe des Guthabens und Kündigung des Kontos noch bringt. Es ging also um Kosten und die Erkenntnis, was das Gericht zu der nicht ganz risikofreien Klage sagt. Die Ausführungen des Gerichts waren leider enttäuschend allgemein gehalten. Irgendwie sei das nicht in Ordnung, irgendwie auch unser Mandant zur Mitwirkung verpflichtet gewesen (?). Irgendwie mache das alles nach der Aufhebung der Verfügungsbeschränkung auch keinen Sinn mehr.
Der Mandant war zu diesem Zeitpunkt noch entschlossen, die Sache auf die Spitze zu treiben und es auf ein Urteil ankommen zu lassen. PayPal war allerdings bemüht, auch das kleinste Risiko auszuschließen und es unter keinen Umständen zu einem Urteil kommen zu lassen. Jedenfalls ist es kaum anders zu erklären, dass ohne weiteres angeboten wurde, im Falle der Erledigung des Verfahrens sämtliche (!) Kosten zu erstatten. Äußerst schwierig in dieser Situation, dem Mandanten noch zu einer Fortsetzung zu raten. So kam es also zu einem Vergleich, der die Erledigung der Sache bei Kostentragung durch PayPal vorsah. Der ohne Kostenfestsetzungverfahren bezifferte Betrag wurde auch umgehend überwiesen.
Im Ergebnis also alles erreicht und nach wie vor alles unklar. Aber PayPal weiß jetzt, dass man sich mit einem derart fragwürdigen Verhalten nicht in Luxemburg verstecken kann. Und wir wissen jetzt, dass PayPal ein deutsches Unterlassungsurteil fürchtet wie nichts sonst. Warum nur?
Autor: Dr. Markus Wekwerth

Sehr gute Lösung!
Es wird Zeit, daß denen mal jemand zeigt daß Sie nicht im
rechtsfreien Raum operieren – auch wenn die alles dafür tun.
Vielen Dank für den Artikel!
Gratulation zu diesem Erfolg!
Sie werden wohl noch ein paar Kunden dadurch bekommen. Ich wünsche
es Ihnen.
Herzliche Grüße
W.J.K alias DD
GRATULATION!!!
Als kleiner Privatverkäufer mußte ich ein Postidentverfahren machen, wurde alles erledigt, Papypal konnte genutzt werden. Auf einmal war kein Abbuchen von Guthaben mehr möglich, da ich angeblichen eine Betragshöhe überschritten hatte (ca. 1000 € in insgesamt 3 Monaten). Also mußte ich wieder irgendwelche Daten senden.
Jetzt haben sie von mir Personalausweis, Meldebestätigung, Postidentverfahren …. Paypal läuft auf Guthaben, wenn ich einen Kredit wollte, könnte ich das ja alles verstehen – aber so?
Leider ist man als “neuer” ebay-Verkäufer GEZWUNGEN, ein Paypal-Konto einzurichten …
Ich bin dankbar über jeden, der diesem merkwüdigen Geschäftsverhalten Einhalt gebietet.
@Karin:
auch wenn es in diesem Tread fast zu weit führt,bitte ich, diesen Hinweis geben zu dürfen:
als neues ebay-Mitglied würde ich solange kaufen bis 50 Bewertungen zusammen sind. Dann ist der Zwang fort!
Super Artikel, vielen Dank für die nützlichen Informationen !
[...] [...]
@Karin,
ich würde erst gar kein Konto bei eBay eröffnen, dann haben Sie auch weniger Probleme
Die Strategie von PayPal heisst
Geld verdienen und Risiken abwälzen.
Diese Strategie wurde bisher sehr erfolgreich umgesetzt.
Ihre bisherige Erfahrung muss wohl sein,
dass man sehr viele Leute ohne grosse Mühe veralbern kann.
Kunden, Juristen und Medien haben noch keine gemeinsame Strategie
diesen Koloss unter Druck zu setzen.
Und die Werbung von PayPal tut ihren Rest in Sachen Nebelkerze.
Es sollten sich halt mal ein paar Geschädigte zusammentun um das finanzielle Risiko gemeinsam zu tragen. Und einer von denen klagt dann, abgesichert durch alle anderen der Gruppe (so was müsste sich doch vertraglich regeln lassen) Von einem schönem Präzedenzurteil hätten ja dann alle was!
Ich bin allerdings nur Laie.
Übrigens Datenschutz: Wenn ein Händler eine erfolgsversprechende Geschäftsidee hat und er muss, ich zitiere: “sämtliche Geschäftsunterlagen wie BWAs, Steuerunterlagen, Rechnungen von Lieferanten etc. vorlegen, detaillierte Angaben zu den vertriebenen Produkten und den Kunden machen”, d.h. seine günstigen Bezugsquellen und alles andere offen legen: Wäre das nicht ein gefundenes Fressen für seine Konkurrenz?!!
Einfacher könnte kein Konkurrent ausgespäht und plattgemacht werden. Honi soit qui mal y pense….aber es soll’s schon mal gegeben haben, dass jdm. jemanden kennt, der an Datenquellen sitzt… und die Topseller haben ja angeblich ihre persönlichen Betreuer…. Aber das hat sicher noch keiner untersucht, ob und wer nachher die Geschäftsidee übernommen hat. Aber das ist natürlich alles nur fiktiv und Wirtschaftsspionage gibt es ja nur im Roman…!
Ansonsten: Als Privatverkäufer habe ich, als ich PayPal noch anbieten musste, immer sofort das Konto bis auf einen kleinen Betrag leergeräumt!
Jetzt biete ich es nicht mehr an, weil man mit “neurotischen” Computerprogrammen nicht reden kann und die möglichen Scherereien in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Von den überhöhten Kosten ganz zu schweigen!
Übrigens: den Tagtraum, mal nen kleinen Ebayshop zu machen, habe ich schon längst zu Grabe getragen, das Risiko und die Arbeit und die schon als Privatverkäufer erfahrenen Schikanen von Ebay auf der eine Seite lässt den möglichen Ertrag zu klein erscheinen!
Ich würde mich nämlich NIE NIE VON EBAY WIRTSCHAFTLICH ABHÄNGIG MACHEN WOLLEN!!! Ich möchte nämlich keinen Kafka-Roman in der Realität erleben!
Der Deutsche ist ja bekanntllich die “Melkkuh” der übrigen Weltbevölkerung. Da hier Zionisten am werkeln sind (Paypal gehört der J.P. Morgan Bank), läuft das in D und Ö besonders gut, das sieht man auch an dem neuen Zahlungssystem, das Ebay auschließlich für D und Ö eingeführt hat und ihnen noch mehr Kohle beschert. Man kann bei diesen Kunden Geld generieren bis zum abwinken.
Mein Tip: Finger weg von Ebay und Paypal!
Völlig klar ist doch -war es mir schon immer- daß man bei eingefrorenenem PayPal Account mindestens anwaltlich gegen PayPal vorgeht. Alles andere -schließlich verfolge ich dieses Thema schon seit mehr als 6 Jahren- war und ist völlig unsinnig. Gut, dass es zwischenzeitlich Fachanwälte für die neuen Medien gibt!
Sollte mir sowas passieren und ungerechtfertigt sein, würde ich es auf ein Urteil ankommen lassen. Selbst wenn man auf einem Teil des Deckels sitzen bleibt, ist es doch eine Investition in die Berufsgruppe der Onlinehändler.
Man nützt mit einer gegen Paypal ausgehenden BGH-Entscheidung nicht in erster Linie sich selbst, sondern vor allem anderen Betroffenen.
Allerdings würde ich vermutlich neben Unterlassungsklage auch sofort eine Anzeige beim BaFin einreichen, denn es gibt da schon das eine oder andere Detail, was eine Bank tun muß, Paypal aber mit seiner dogmatischen Handlungsweise eher nicht tut.
Ich kann dieses Vorgeen nicht gutheissen!
PayPal hat IMMER triftige Gründe Gelder einzubehalten: Betrug, versuchter Betrug etc.
Eine solche Klage dürfte von einem Gericht schon gar nicht erst angenommen werden. Das wäre quasi wenn die BRD gegen die BRD klagen würde! PayPal ist immerhin eine öffentliche Einrichtung die nur dem Schutz der Bürger dient!
Herr Dr. Wekwerth: schämen Sie sich so etwas zu machen!! Es ist wirklich beschämend so etwas zu lesen.
@ Jens M.: Angesichts der vielen Händler, die durch Kontosperrungen in eine Notsituation oder sogar Insolvenz geraten sind hält sich meine Scham in Grenzen. Oder war der Kommentar womöglich ironisch gemeint (wahrscheinlich war er das).
Herzlichen Dank für die auführliche Schilderung dieser Klage – und Gratulation zum Resultat. Ich hoffe ich habe in meiner Sache ähnlichen Erfolg. Könnte man nicht auch noch auf Schadenersatz klagen weil das Konto so lange blockiert war ?
@ Daniel Schulthess: Sofern das Konto zu unrecht gesperrt war, kommt natürlich ein Schadensersatz in Betracht – dieser will allerdings beziffert sein. Außerdem müssten Sie diesen ggf. in Luxemburg einklagen, was schwierige und vor allem teuer werden könnte. PayPal weiß, warum der Sitz in Luxemburg gewählt wurde.
Inzwischen haben sich zwei Betrugsmaschen auf eBay breit gemacht:
1) Empfänger behaupten, der verkaufte Artikel sei defekt angekommen und versuchen dieses mit einem baugleichen, tatsächlich beschädigten Artikel, zu beweisen.
2) eBay Käufer wählen bewusst, den eBay- Anbietern als besonders erfolgreich ans Herz gelegten “kostenlosen Versand” z.B. als Standardbrief, zahlen per PayPal und behaupten anschließend der Artikel sei nicht angekommen.
Letzteres ist mir passiert. Der Käufer wählte den kostenlos angebotenen Versand als Standardbrief und behauptete später, der Brief sei nicht angekommen. Da ich den Kauf der auf den Briefumschlag geklebten Briefmarke nicht mehr durch einen Kaufbeleg beweisen konnte und eBay Personen, die bezeugen konnten, dass ich den Standardbrief in einen Briefkasten eingeworfen habe, nicht als Beweismittel zuließ, wurde mir der volle Kaufpreis kurzer Hand wieder von meinem PayPal – Konto abgebucht. Ebay hat mich somit auf die bloße Behauptung eines Käufers hin, der Brief sei bei ihm nicht angekommen, um meinen Verkaufserlös betrogen – denn der Versand erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers UNVERSICHERT ALS STANDARDBRIEF. Ebay setzt sich damit über alle bestehenden Gesetze hinweg und gestaltet sein persönliches Hausrecht nach gutdünken. Ich kann nur unbedarfte eBay’er davor warnen, die Option “kostenloser Versand” in Verbindung mit der Zahlart PayPal anzubieten. Leider sind private Anbieter regelmäßig ohmächtig eBay ausgeliefert.
Auch wir haben nur “kurz” als Ebay Shop verkauft!
Wir hatten 100 % positive Bewertungen auf Ebay, nach 450 Bewertungen sperren Ebay unser Konto mit der Bitte, dass wir doch den Gewerbeschein vorlegen sollen.
(alle Verifizierungen wurden jedoch seitens Paypal bereits durchgeführt)
Inklusiver Warenrechnungen, Versandnachweise etc… schon allein dies ist doch rechtlich ein NOGO!!! )
Nicht nur das.. über 250 offene Transaktionen.
Alle User bekamen eine Mail von Ebay / Paypal, sie sollen sich doch an den Käuferschutz wenden, da wir kein angemeldetes Mitglied mehr sind. – Obwohl wir seitens Ebay nur Daten verifizieren sollten.
Alles Gut und schön. Plötzlich waren 14 Käuferschutzanträge auf Ebay offen.., wobei wir 10 innerhalb 3 Tagen zur Kundenzufriedenheit gelöst haben.
Wir stellten nun alles doppelt und dreifach zur Verfügung!!
Am 4ten Tag sperrte Paypal dann das Konto gänzlich, auf dem Konto sind rund 6000 Euro Guthaben.
am 5ten Tag kam von Paypal folgende Mail:
Wir werden Ihre Geschäftsbeziehung lösen, zum Schutz Ihrer Käufer, da in den letzten Tagen 14 Käuferschutzanträge gestellt wurden…
Wir werden Ihr Geld nun 180 Tage in Evidenz halten und dann den Betrag, wenn alles in Ordnung ist ausbezahlen….
Eine Absolute Frechheit seitens Paypal..
Wir verkaufen seit 2003 mehr oder weniger erfolgreich ausserhalb von Ebay..
Wir waren/sind Verkäufer aus Österreich…
würden uns gerne bei Ihnen anschließen…
Bitte um Kontaktaufnahme..
Dr. Markus Wekwerth ,
danke , dass Sie sich hier die Mühe machen zu kommentieren.
@ Jens M. sicherlich Paypal / Ebay Mitarbeiter
Wenn es Ihre Zeit erlaubt , würde ich Sie bitten , auch mich zu vertreten :
Wir waren zuverlässige auf Ebay / Paypal nachweislich tätig und hatten mehr Paypalbetrüger als Käuferbeschwerden. Bei der Umstellung auf Kapitalgesellschaft , was ich mit dem Paypal Geschäftskundenbereich tat und wo wir auch betreut wurden ,informierte man uns nicht , dass alle vorhandenen Konten ( Paypalkonto war vorher Einzelunternehmen ) auf den Empfängernamen der Kapitalgesellschaft automatisch umgeschrieben werden. So ging die erste Überweisung fehl und kam zurück. Man sperrte sofort alles und fast 40 TSD €.
Es begann eine Psychokrieg. Lager voll aber nicht verkaufen können , Ware musste bezahlt werden ,Paypal gab keine konkrete Auskunft, Ebay sperrte uns weil Paypal uns sperrte ……alles nachweislich vorhanden.
Ebays neues Zahlungssystem benötigt kein Paypal mehr aber wir wurden gesperrt ,weil wir Paypal angeboten hatten. Lebenslang.
Was Ebay nicht wusste ,wir hatten mehrere Account und verkauften 6 Wochen später nochmals für 150 TSD , wobei nur 2500 € über Paypal ( Dritte zur Verfügung gestellt ) verkauft wurden und alles andere per Überweisung, Nachnahme und Abholung verkauft wurde.
Immer wieder konfrontierte ich Ebay / Paypal Nachweislich mit Beweise , dass gewerbliche deutlich schlechter bei Ebay standen aber man reagierte nicht. Nach 100 Tagen bekamen wir das Geld mit diesem Paypal Spruch wieder aber sind immer noch wie Schwerbrecher lebenslang gesperrt.
” Ihr Konto ist seit mehr als 45 Tagen eingeschränkt. Das Konto bleibt weiterhin eingeschränkt, doch Sie können jetzt Geld abbuchen.
Diese Einschränkung kann nicht angefochten werden.”
Wenn Sie einen konkreten Beratungsbedarf haben, können Sie mich gerne (unverbindlich) anrufen. Dann können wir über die Sache sprechen.