Das Problem des Handels mit „gebrauchten“ Software-Lizenzen hat in letzter Zeit vermehrt die deutschen Gerichte beschäftigt. Das relativ neue und attraktive Geschäftsmodell beeinträchtigt das Urheberrecht und nicht zuletzt auch das Vergütungsinteresse der Hersteller, weshalb diese regelmäßig bemüht sind, dem Problem durch entsprechende Einschränkungen in den Lizenzbestimmungen beizukommen. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt dabei maßgeblich vom gewählten Lizenzmodell bzw. den Modalitäten der Softwareüberlassung ab. Die Rechtslage in diesem Bereich ist allerdings äußerst umstritten und eine höchstrichterliche Entscheidung bislang nicht ergangen.

