Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010 ist für die Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper keine gesonderte Vergütung zu bezahlen, wenn der Fotograf bzw. Lichtbildner bereits die Nutzungsrechte für die Printausgabe eingeräumt hat und die Auflage des E-Papers im Verhältnis zur Printausgabe vergleichsweise gering ist. Weiterlesen »
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Neuigkeiten & Informationen
19. Mai 2011
OLG Düsseldorf: Vergütung für Nutzung von Fotos / Lichtbildern in E-Paper neben der PrintausgabeAutor: Dr. Markus Wekwerth
19. Mai 2011
Preisangaben “inkl. MwSt.” nicht immer zutreffend – Abmahnung wegen Irreführung drohtDie Preisangabenverordnung (PAngV) stellt verschiedene Anforderungen an Preisangaben gewerblicher Händler. Insbesondere ist der Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile anzugeben, wozu auch die Umsatzsteuer gehört (§ 1 Abs. 1 PAngV). Das gilt für alle Händler, die (auch) Letztverbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten. Im Fernabsatzrecht, also vor allem in Onlineshops und auf sonstigen Verkaufsplattformen (z.B. eBay) sowie Preisvergleichsseiten / Preissuchmaschinen, ist darüber hinaus die explizite Angabe erforderlich, dass die geforderte Umsatzsteuer im geforderten Preis enthalten ist (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV), was in der Regel durch den Zusatz “inkl. MwSt.” geschieht. Dadurch soll dem Kunden die Sicherheit verschafft werden, dass er es tatsächlich mit dem Endpreis zu tun hat und keine weiteren Kosten auf ihn zukommen. Die Angabe ist jedoch – obwohl vom Gesetzgeber bedingungslos gefordert – nicht immer richtig und kann im Extremfall eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Irreführung zur Folge haben. Weiterlesen » Autor: Dr. Markus Wekwerth
18. Mai 2011
Post aus Hollywood: OSCAR vs. OSCAR’s – Abmahnung wegen MarkenverletzungPost aus Hollywood bekommt man selten. Die Chancen dafür stehen allerdings ganz gut, wenn man in der Bundesrepublik Deutschland einen Gastronomiebetrieb namens “OSCAR’s” oder ähnlich betreibt. Dann nämlich vermutet die Academy of Motion Picture Arts and Sciences pauschal einen Angriff auf ihre Markenrechte an dem Begriff “OSCAR” und spricht eine entsprechende Abmahnung mit erkleklichem Streitwert aus. Abgesehen davon, dass derart massive Angriffe für den Gastronom regelmäßig kaum nachvollziehbar sind, bestehen diverse Gründe, an den von der Academy behaupteten Rechten zu zweifeln. Im Falle einer Abmahnung lohnt es sich daher, die Sach- und Rechtslage genau zu beleuchten. Weiterlesen » Autor: Dr. Markus Wekwerth
17. Mai 2011
Odyssee einer Filesharing-Abmahnung: SKW Schwarz / Schutt Waetke => Infoscore Forderungsmanagement => Haas & KollegenDerzeit ist ist bei Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte SKW Schwarz bzw. Schutt Waetke zu beobachten, dass diese nach Abgabe der Unterlassungserklärung und Verweigerung der Kostenerstattung nach dem 3. Aufforderungsschreiben die Lust verlieren und die – regelmäßig hochstreitige und fragwürdige – Forderung an das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH übergeben. Diese packen dann noch (nicht erstattungsfähige) Inkassokosten nebst Kontoführungskosten dazu, blähen die Forderung weiter auf und übersenden ihr Aufforderungschreiben vorsorglich unter Umgehung der anwaltlichen Vertreter des Abgemahnten direkt an diesen. Weist man die Forderung auch gegenüber Infoscore unter Hinweis auf die Rechtslage zurück, wird die Sache unter gleichem Aktenzeichen und gleicher Kunden-Nummer (?) an die Rechtsanwaltsgesellschaft Haas & Kollegen zur weiteren Beitreibung übergeben. Selbstredend kommen dort nochmals Anwaltskosten und Auslagen dazu, bevor das Aufforderungsschreiben auf den Weg gebracht wird. Weiterlesen » Autor: Dr. Markus Wekwerth
17. Mai 2011
China und das CE-Zeichen – Akronym der Woche
Autor: Dr. Markus Wekwerth
16. Mai 2011
Schadensersatz bei Verletzung von Bildrechten – Grundlagen und BerechnungDie Übernahme fremden Bildmaterials ist regelmäßig rechtswidrig und verpflichtet den Verletzer – neben der Unterlassung – zur Zahlung von Schadensersatz. Dessen Berechnung ist eine Wissenschaft für sich und von einigen Unsicherheiten geprägt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Berechnungsmethoden und geben Beispiele für typische Fälle der unberechtigten Lichtbildnutzung. Weiterlesen » Autor: Dr. Markus Wekwerth
13. Mai 2011
Bilderklau im Internet – Voraussetzungen und Durchsetzung von BildrechtenAuch im digitalen Zeitalter sind sich noch nicht alle bewusst, dass auch das geistige Eigentum den Schutz des Gesetzes genießt. Vor allem dann, wenn es um Lichtbilder geht, liegt es für viele nahe, auf vorhandenes und im Internet leicht zugängliches Bildmaterial zurückzugreifen, um die private Internetseite aufzuhübschen oder den eigenen Produktkatalog im Online-Shop oder bei eBay aufzuwerten. Oft geschieht dies nicht einmal in dem Bewusstsein, rechtswidrig zu handeln. Dabei können die Folgen – vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht – fatal sein. Weiterlesen » Autor: Dr. Markus Wekwerth
15. April 2011
Gesucht: Rechtsanwalt (m/w) IP/IT/UrhR in StuttgartWir – die Kanzlei Moosmayer, Hoffmann & Partner in Stuttgart – suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt anwaltliche Verstärkung im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz / IT-Recht / Urheberrecht zum Zwecke der strategischen Ausweitung des von mir (Dr. Markus Wekwerth) aufgebauten und betreuten Referats. Unsere Kanzlei ist derzeit mit 4 Berufsträgern unterschiedlicher Ausrichtung besetzt. Sie wurde vor mehr als 40 Jahren vom zwischenzeitlich altershalber ausgeschiedenen Rechtsanwalt Dr. Peter Moosmayer gegründet. Wir residieren in einem sehr schönen Altbau am Charlottenplatz in Stuttgart (4. OG) und verfügen aktuell über 2-3 leerstehende Büroräume. Wir sind für nahezu jede Form der Mit- oder Zusammenarbeit offen (keine Festanstellung). Gedacht ist an eine freie Mitarbeit oder Bürogemeinschaft. Mittelfristig ist ein Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft möglich und gewünscht. Voraussetzung sind 2-3 Jahre Berufserfahrung, ein sicherer Umgang mit EDV und neuen Medien sowie der Wille, papierlos und mit modernen Kommunikationsmitteln zu arbeiten. Entsprechende Infrastruktur ist vorhanden und kann ggf. mitgenutzt werden. Eigener Mandantstamm und Promotion – auch laufendes Promotionsvorhaben – sind von Vorteil, aber keine Voraussetzung. Unabdingbar sind die Begeisterung für das Berufsbild des Rechtsanwalts und die Motivation, in angenehmer Atmosphäre etwas eigenes auf- oder auszubauen. Sollten Sie Interesse haben, bitten wir um unverbindliche Kontaktaufnahme mit Dr. Markus Wekwerth (Telefonisch unter 0711/23751-0 oder per E-Mail: wekwerth (AT) mhp-recht . de). Die Kanzleiseite finden Sie unter www.mhp-recht.de. Autor: Dr. Markus Wekwerth
23. Dezember 2010
Volltext: Filesharing-Urteil des LG Hamburg vom 11.08.2010 – 308 O 171/10Vor kurzem habe ich von einem doch sehr aufschlussreichen Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10) berichtet, das wir für eine Mandantin nach zähem Ringen erwirken konnten. Das Gericht hat die ursprünglich erlassene Einstweilige Verfügung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung im Widerspruchsverfahren aufgehoben, weil es nach dem Vortrag der Antragsgegnerin (Stichwort “sekundäre Darlegungslast”) nicht mehr mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen konnte, dass die Antragsgegnerin als Täterin oder Störerin einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Das aufgrund der Vielzahl von Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht komplexe Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung aus Sicht des Antragsgegners / Beklagten sind. Hier das Urteil im Volltext: LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10 Autor: Dr. Markus Wekwerth
17. Dezember 2010
Rechtliche Aspekte des Ambush-Marketings bei SportgroßveranstaltungenIn eigener Sache: Nach jahrelanger harter wissenschaftlicher Arbeit liegt nunmehr meine Dissertation vor. Ich danke an dieser Stelle meinem Doktorvater Prof. Dr. Horst-Peter Götting (TU Dresden) für die Betreuung der Arbeit und ihm sowie dem Zweitgutachter Prof. Dr. Gerhard Ring (TU Freiberg) für ihre ausführlichen Gutachten. Das Werk ist über den gut sortierten Buchhandel zu beziehen, z.B. direkt beim Verlag oder über Amazon. Rezensionen jeder Länge – also auch über Twitter – sind jederzeit willkommen. Rechtliche Aspekte des Ambush-Marketings bei Sportgroßveranstaltungen Autor: Dr. Markus Wekwerth |
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