Die Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München, mahnt derzeit bundesweit Händler für Beleuchtungskörper wegen fehlender Registrierung nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) ab. Hierzu sind alle Händler verpflichtet, die in der Bundesrepublik Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Die Abmahnungen sind vor allem hinsichtlich der geltend gemachten Anwaltskosten (Abmahnkosten) fragwürdig. (weiterlesen…)
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