Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe verstößt die Abgabe von Bonustalern beim Erwerb von preisgebundenen Arzneitmitteln gegen § 78 Arzneimittelgesetz (AMG) und §§ 1, 3 Abs. 1 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) und ist wettbewerbswidrig. (weiterlesen…)
