Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Januar 2009 gleich über drei Verfahren zu Google AdWords zu entscheiden, in denen es um die kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung fremder Kennzeichen bzw. Marken als Schlüsselbegriffe für keyword-bezogene Werbeanzeigen (Keyword-Advertising) ging. Lange hatte die Juristen und Werber hierauf gewartet und wurden doch (zunächst) enttäuscht. (weiterlesen…)
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