Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 – 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung wegen Filesharing vom Abgemahnten zu erstatten. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Grund hierfür ist eine Änderung des Urheberrechts, die durch die massenhaften Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer erforderlich wurde. (weiterlesen…)
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