Mit ‘Begrenzung Abmahnkosten € 100’ getaggte Artikel

13. Mai 2010

AG Frankfurt/Main: Begrenzung der Abmahnkosten bei Filesharing auf € 100,00

Nach zutreffender Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt a.M. (Urteil vom 01.02.2010 – 30 C 2353/09) sind zwar die Anwaltskosten für eine berechtigte Abmahnung wegen Filesharing vom Abgemahnten zu erstatten. Diese sind jedoch in vielen Fällen auf € 100,00 begrenzt. Grund hierfür ist eine Änderung des Urheberrechts, die durch die massenhaften Abmahnungen gegen Tauschbörsennutzer erforderlich wurde. (weiterlesen…)