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Mit ‘Belehrungspflicht’ getaggte Artikel

Montag, 16. Juli 2007

OLG Hamm: Widerrufsbelehrung auf der “Mich”-Seite nicht ausreichend

Die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unter “mich” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, da der Käufer nicht auf die Idee kommt, diese Information unter der Rubrik “Angaben zum Verkäufer” / “mich” abzurufen. Dass hierfür nur ein Klick erforderlich wäre, spielt keine Rolle, da der Käufer bereits diesen nicht tätigt.

Der Verstoß gegen die gesetzliche Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften ist wettbewerbswidrig.

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