Mit ‘Beschränkte Haftung Filesharing’ getaggte Artikel

13. Mai 2010

BGH: Nur beschränkte Haftung bei WLAN-Missbrauch für Filesharing

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) hat mit Urteil vom 12.05.2010 entschieden, dass die Haftung für einen Missbrauch des eigenen WLANs durch Dritte dahingehend beschränkt ist, dass zwar ein Unterlassungsanspruch (= Unterlassungserklärung), nicht aber ein Schadensersatzanspruch gegeben ist. Die zu erstattenden Abmahnkosten sind dabei regelmäßig gem. § 97a UrhG auf € 100,00 beschränkt. (weiterlesen…)