Wer eine Marke anmelden will, steht vor der Wahl, welche Markenform er wählen soll. Neben einigen Exoten (z.B. Hörmarke, Positionsmarke etc.) stehen hierfür vor allem die Wortmarke und die Bildmarke bzw. die Wort-/Bildmarke zur Verfügung. Kaum ein Laie weiß jedoch, dass er mit seiner Wahl bereits bei der Anmeldung entscheidende Weichen stellt, die sich später ggf. negativ auswirken können. Nicht selten ist nämlich im Streitfall festzustellen, dass die eingetragene Marke nicht den erhofften Schutzumfang hat. (weiterlesen…)
