Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat für die Apotheker entschieden und das Fremdbesitzverbot nach dem Apothekengesetz bestätigt. Damit ist es in Deutschland weiterhin nicht möglich, Apothekenketten zu betreiben. (weiterlesen…)
|
bloggt für sich und Kurz Pfitzer Wolf & Partner
|
![]() |