Das Label “Don Ed Hardy” bzw. die Lizennehmerin für Deutschland und Österreich, Fa. K&K Logistics, Inhaber Clemens Kappler, mahnt derzeit massiv (vermeintliche) Urheberrechts- und Markenverletzungen ab. Betroffen sind nicht nur Unternehmen, sondern auch Privatpersonen, wobei der Streitwert mit mindestens € 50.000 sehr hoch angesetzt wird.
Gegenstand der Abmahnungen sind überwiegend Bekleidungsangebote auf eBay oder in Online-Shops, bei denen die Ware mit “Don Ed Hardy”-Motiven versehen ist. Der Vorwurf lautet bei Privatpersonen auf eine Verletzung von Urheberrechten an den Motiven, bei gewerblichen Verkäufern wird (auch) eine Markenverletzung in den Raum gestellt. Begründet wird die Abmahnung damit, dass eine Begutachtung der angebotenen Bekleidungsstücke ergeben habe, dass diese gefälscht seien. Ob dies zutrifft und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, kann nur durch eine Prüfung im Einzelfall festgestellt werden.
In jedem Fall ist privaten und gewerblichen Verkäufern zu raten, die Herkunft der angebotenen Bekleidungsstücke zu überprüfen. Sofern die “Echtheit” der Ware nicht zweifelsfrei feststellbar ist, sollte diese nicht angeboten und in den Verkehr gebracht werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es unter Umständen nicht ausreicht, dass die Ware zwar “Original” ist, aber im Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt wurde. Auch dies kann die Nutzungsrechte des (ausschließlichen) Lizenznehmers der “Don Ed Hardy”-Prädikate (K&K Logistics) verletzen.
