Ein Mandant hat uns neulich am Tag des Fristablaufs beauftragt, ihn gegen eine von einem Mitbewerber wegen diverser Wettbewerbsverstöße ausgesprochenen Abmahnung zu vertreten. Die daraufhin telefonisch erbetene Fristverlängerung um wenige Tage konnte und sollte allerdings nicht mehr gewährt werden, weil der Prozessbevollmächtigte des Abmahnenden schon Tage zuvor und damit lange vor Fristablauf den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung beim Landgericht Cottbus gestellt hatte. Da die Abmahnung in der Sache berechtigt war, haben wir diesen Antrag daraufhin sofort anerkannt, um dem Gegner wenigstens mit den Kosten belasten. Leider stand dem nach der Aufassung des Gerichts die schon vor unserer Beauftragung erfolgte telefonische Einlassung des Mandanten beim Rechtsanwalt des Abmahnenden entgegen… (weiterlesen…)
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Mit ‘Einstweilige Verfügung’ getaggte Artikel
02. Dezember 2011
LG Stuttgart / LG Hamburg: Rechtsichere Einbindung von AGB und Widerrufsbelehrung auf dem Amazon-Marketplace nicht möglich
Wer bei Amazon direkt kauft, erlebt ein Musterbeispiel für die Erfüllung von fernabsatzrechtlichen Informationspflichten. AGB und Widerrufsbelehrung sind zutreffend formuliert, an der passenden Stelle eingebunden und werden überdies nach dem Kauf per E-Mail in Textform übersendet. Perfekt. Wer sich als Verkäufer auf dem Amazon-Marketplace betätigt, kann sich dagegen warm anziehen: nach übereinstimmender Auffassung der Landgerichte Stuttgart und Hamburg ist dort ein rechtssicherer Handel quasi ausgeschlossen. (weiterlesen…)
06. Oktober 2011
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus – oder doch?
Streiten gehört für Rechtsanwälte zum Alltag. Streiten in eigener Sache ist dagegen eher unangenehm bis lästig – vor allem dann, wenn der Angriff von Kollegen kommt, rechtlich unbegründet, unsachlich und von vornherein zum Scheitern verurteilt ist. Eine Kanzlei aus Coswig hat sich – als Dank für gutgemeinte Ratschläge im Rahmen eines anderen Verfahrens – berufen gefühlt, uns bzw. mich persönlich im Wege eines auf Unterlassung gerichteten einstweiligen Verfügungsverfahrens in Anspruch zu nehmen. Gegenstand war der Vorwurf, auf dieser Internetseite bzw. der Kanzleiseite würden nach der DLInfoV erforderliche Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung fehlen.
09. September 2011
LG Düsseldorf: Samsungs Galaxy Tab in Deutschland und Europa tabu
Das Landgericht Düsseldorf hat heute im Verfahren Apple ./. Samsung (14c O 194/11) wegen Geschmacksmusterverletzung über den Widerspruch der Fa. Samsung gegen die von Apple am 09.08.2011 erwirkte einstweilige Verfügung entschieden. Diese wurde im vollen Umfang aufrechterhalten, sodass der Vertrieb des Produkts “Galaxy Tab 10.1″ weiterhin untersagt bleibt.
04. September 2011
IFA – Samsung entfernt Galaxy Tab 7.7 wegen Streit mit Apple
Samsung hat das gerade erst vorgestellte Galaxy Tab 7.7 von seinem IFA-Stand entfernt. Bereits zuvor war das Produkt mit der Bemerkung versehen worden, dass dieses nicht in Deutschland verkauft oder beworben werden dürfe. Hintergrund dürfte das bereits Anfang August vom Landgericht Düsseldorf ausgesprochene Verbot sein, das Samsung Galaxy Tab 10.1 aufgrund einer Geschmacksmusterverletzung zum Nachteil von Apple in Deutschland zu vertreiben. Das Gericht hat hierbei die Auffassung vertreten, die Produkte der Galaxy-Reihe seien den geschmacksmusterrechtlich geschützten Apple-Designs zu ähnlich. Eine abschließende Entscheidung steht zwar noch aus. Diese wurde jedoch entgegen einem entsprechenden Antrag von Samsung auf einen Zeipunkt nach der IFA (9. September 2011) vertagt. Da hiervon zwangsläufig auch das – bis auf die Abmessungen – identische Galaxy Tab 7.7 betroffen ist, war der Schritt von Samsung nur folgerichtig, dem eine entsprechende Aufforderung von Apple vorausgegangen sein soll. Laut einer Samsung-Sprecherin wolle man damit lediglich eine Verwirrung der Kunden vermeiden. Auch mit der ausstehenden Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist der Streit zwischen Apple und Samsung jedoch mit Sicherheit nicht beendet. Zum einen existiert auch gegen diese ein Rechtsmittel. Zum anderen handelt es sich nur um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Das letztlich entscheidende Hauptsacheverfahren steht also noch aus.
23. Dezember 2010
Volltext: Filesharing-Urteil des LG Hamburg vom 11.08.2010 – 308 O 171/10
Vor kurzem habe ich von einem doch sehr aufschlussreichen Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10) berichtet, das wir für eine Mandantin nach zähem Ringen erwirken konnten. Das Gericht hat die ursprünglich erlassene Einstweilige Verfügung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung im Widerspruchsverfahren aufgehoben, weil es nach dem Vortrag der Antragsgegnerin (Stichwort “sekundäre Darlegungslast”) nicht mehr mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen konnte, dass die Antragsgegnerin als Täterin oder Störerin einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Das aufgrund der Vielzahl von Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht komplexe Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung aus Sicht des Antragsgegners / Beklagten sind. Hier das Urteil im Volltext: LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10
15. Dezember 2010
LG Hamburg: Filesharing-Abmahnungen sind kein Selbstläufer – Ein Erfahrungsbericht
Es zeichnet sich derzeit ab, dass das Umfeld für Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzungen schwieriger wird. Die Abmahner kämpfen mit Beweisschwierigkeiten, der Beschränkung der Erstattung von Abmahnkosten auf € 100,00 (§ 97a UrhG), widerspenstigen Anschlussinhabern und fehlender Akzeptanz in Bevölkerung und Medien. Mehr und mehr wird offenbar, dass die Durchsetzung der behaupteten Ansprüche – vor allem auf Unterlassung und Kostenerstattung – zunehmend mit Problemen behaftet ist. Fast täglich werden Urteile bekannt, dass große Vorhaben kläglich gescheitert sind. Dem entsprechen meine persönlichen Erlebnisse in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, welches letztlich zugunsten des Anschlussinhabers ausgegangen ist. Der Weg dahin war allerdings steinig. (weiterlesen…)
06. Dezember 2008
Umgang mit Abmahnungen und gewerblichen Schutzrechten
Die vorprozessuale Abmahnung bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere im Wettbewerbsrecht und Markenrecht) ist ein legitimes Instrument im Gewerblichen Rechtsschutz zur Vorbereitung von Prozessen. Dass der zu Recht Abgemahnte hierbei die Kosten der abmahnenden Rechtsanwälte zu tragen hat, ist richtig, hat aber vermehrt auch missbräuchliche Abmahntätigkeit herausgefordert. Das Problem betrifft vor allem auch den IT-Bereich, weil der Markt umkämpft ist und beinahe täglich neue Verletzungsformen auftreten. (weiterlesen…) |
Kontakt
Dr. Markus Wekwerth
Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte Königstr. 40 70173 Stuttgart Tel.: 0711 / 410 190 - 30 Kontaktformular Suche im Archiv
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