Es hat sich längst herumgesprochen, dass der Warenabsatz über das Internet (Internet-Shops, eBay etc.) bzw. im Fernabsatz eine Unmenge von Informationspflichten mit sich bringt - dazu gehört auch die Angabe etwaiger Versandkosten. Oft wird dabei allerdings übersehen, dass dies auch beim Versand in das Ausland gilt, wie das OLG Hamm in seinem Urteil vom 12.03.2009 (4 U 225/08) festgestellt hat.

