Das Oberlandesgericht Stuttgart hat heute in zweiter Instanz das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 08.05.2008 (41 O 3/08) gegen das Videoportal hartplatzhelden.de entschieden. Hiernach ist es den Betreibern untersagt, (private) Mitschnitte von Amateur-Fußballspielen online zur Verfügung zu stellen oder sonst zu verwerten. Betrieben wurde das Verfahren vom Württembergischen Fussballverband, der die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Fußballspielen bei sich sieht. (weiterlesen…)
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