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Mit ‘Individual-Software’ getaggte Artikel

Mittwoch, 08. August 2007

OLG Köln: Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf spätere Mängel

Der Programmierung einer Individual-Software liegt ein Werkvertrag zugrunde, wenn die Computersoftware auf die inviduellen Bedürfnisse und Zwecksetzungen eines konkreten Anwenders zugeschnitten ist und diese dauerhaft überlassen wird.

Vereinbarungen über die vereinbarte oder als gewöhnlich vorauszusetzende Beschaffenheit der Software hat der Besteller / Auftraggeber zu beweisen, was auch nach erfolgter Abnahme gilt.

Grundsätzlich obliegt es dem Besteller, das Anforderungsprofil (Pflichtenheft) auszuarbeiten. Der Auftragnehmer ist jedoch insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, als er die innerbetrieblichen Bedürfnisse ermitteln und erkennbare Unklarheiten aufklären muss.

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