Ein namhafter deutscher Discounter (Lidl) hat in einer Werbeanzeige für zwei verschiedene Produkte (Irische Butter / Computer-Bildschirm) geworben. In beiden Fällen wurde am Seitenende folgender Hinweis gegeben: “Dieser Artikel kann auf Grund begrenzter Vorratsmenge bereits am ersten Angebotstag ausverkauft sein”. In einem Fall wurde diese Einschränkung über einen Sternchenhinweis (*) neben dem Preis in Bezug genommen, im anderen Fall nicht. In beiden Fällen war die angebotene Ware noch am ersten Tag ausverkauft. Der Bundesgerichtshof hat den beiden auf Unterlassung gerichteten Klagen in letzter Instanz stattgegeben. (weiterlesen…)
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Mit ‘Irreführung’ getaggte Artikel
08. Januar 2008
LG München: Unzulässiger Handel mit Software-Lizenzen
Der Erwerb “gebrauchter” Software-Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers. Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen. Erlangt der Zweiterwerber die Software nicht vom Ersterwerber, sondern auf anderem Wege, und verbleibt diese beim Ersterwerber, so ist dieser Vorgang nicht vom Erschöpfungsgrundsatz umfasst, da sich die Erschöpfung nur auf das Verbreitungsrecht, nicht jedoch auf das Vervielfältigungsrecht bezieht. Die Aufspaltung und teilweise Weiterveräußerung von als Einheit durch den Urheber (Software-Hersteller) verkauften Lizenzrechten berücksichtigt dessen Vergütungsinteresse nicht bereits durch die erste Verbreitung umfassend. (weiterlesen…)
15. Dezember 2007
LG Düsseldorf: Rein beschreibender Internet-Link keine Markenverletzung
Die Benutzung einer fremden Marke oder Kennzeichens zu Zwecken der Setzung eines Internet-Link stellt keine Markenverletzung dar, wenn das Zeichen nicht als Herkunftshinweis dient und sich auch nicht auf eigene Produkte des Verwenders bezieht, sondern lediglich zur Bennenung fremder Originalprodukte eingesetzt wird (Markennennung). Die Veröffentlichung von Inhalten im Internet verpflichtet zur Duldung von Links auf dieses Angebot. Dieser internetspezifische Vorgang ist jedenfalls im üblichen Rahmen als rechtmäßig hinzunehmen. (weiterlesen…) |
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Moosmayer, Hoffmann & Partner
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