Jedenfalls Rechtsanwälte, die sich Tag für Tag mit dem Urheberrecht und dem Internet beschäftigen dürften sich kaum gewundert haben: im Internet macht ein Bericht von der ersten Facebook-Abmahnung wegen einer Verletzung von Lichtbildrechten die Runde. Das Entsetzen ist groß, obwohl bei Facebook und anderen sozialen Netzwerken nichts anderes gilt als sonst: fremde Lichtbilder dürfen nur mit Zustimmung des Fotografen vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Erkenntnis ist aber nicht das eigentliche Problem. (weiterlesen…)
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Mit ‘Lichtbildner’ getaggte Artikel
19. Mai 2011
OLG Düsseldorf: Vergütung für Nutzung von Fotos / Lichtbildern in E-Paper neben der Printausgabe
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.07.2010 ist für die Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper keine gesonderte Vergütung zu bezahlen, wenn der Fotograf bzw. Lichtbildner bereits die Nutzungsrechte für die Printausgabe eingeräumt hat und die Auflage des E-Papers im Verhältnis zur Printausgabe vergleichsweise gering ist. (weiterlesen…)
16. Mai 2011
Schadensersatz bei Verletzung von Bildrechten – Grundlagen und Berechnung
Die Übernahme fremden Bildmaterials ist regelmäßig rechtswidrig und verpflichtet den Verletzer – neben der Unterlassung – zur Zahlung von Schadensersatz. Dessen Berechnung ist eine Wissenschaft für sich und von einigen Unsicherheiten geprägt. Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die Berechnungsmethoden und geben Beispiele für typische Fälle der unberechtigten Lichtbildnutzung. (weiterlesen…)
13. Mai 2011
Bilderklau im Internet – Voraussetzungen und Durchsetzung von Bildrechten
Auch im digitalen Zeitalter sind sich noch nicht alle bewusst, dass auch das geistige Eigentum den Schutz des Gesetzes genießt. Vor allem dann, wenn es um Lichtbilder geht, liegt es für viele nahe, auf vorhandenes und im Internet leicht zugängliches Bildmaterial zurückzugreifen, um die private Internetseite aufzuhübschen oder den eigenen Produktkatalog im Online-Shop oder bei eBay aufzuwerten. Oft geschieht dies nicht einmal in dem Bewusstsein, rechtswidrig zu handeln. Dabei können die Folgen – vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht – fatal sein. (weiterlesen…) |
Kontakt
Dr. Markus Wekwerth
Kurz Pfitzer Wolf & Partner Rechtsanwälte Königstr. 40 70173 Stuttgart Tel.: 0711 / 410 190 - 30 Kontaktformular Suche im Archiv
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