Nicht oft genug kann vor unvorsichtigem Umgang mit Markenartikeln gewarnt werden. In einem aktuellen, uns vorliegenden Fall betrifft die Abmahnung von Louis Vuitton sogenannte Nailart Shapes, also Verzierungen zur Aufbringung auf Fingernägel, die aus dem bekannten Zeichen “LV” (Louis Vuitton) bestehen. Unabhängig davon besteht die Gefahr einer Inanspruchnahme bei nahezu jeder Verwendung des Zeichens “LV” oder anderer Marken der Louis Vuitton Malletier im Zusammenhang mit dem Anbieten oder Vertreiben von Waren.
Die Abmahnung beinhaltet neben der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auch weitergehende Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von mehr als € 100.000 angenommen wird.
Wie immer gilt: Unbedingt die Herkunft von Markenartikeln prüfen, um kostspielige Abmahnungen zu vermeiden.
