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Mit ‘Nutzungsrecht’ getaggte Artikel

Dienstag, 08. Januar 2008

LG München: Unzulässiger Handel mit Software-Lizenzen

Der Erwerb “gebrauchter” Software-Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers.

Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen.

Erlangt der Zweiterwerber die Software nicht vom Ersterwerber, sondern auf anderem Wege, und verbleibt diese beim Ersterwerber, so ist dieser Vorgang nicht vom Erschöpfungsgrundsatz umfasst, da sich die Erschöpfung nur auf das Verbreitungsrecht, nicht jedoch auf das Vervielfältigungsrecht bezieht.

Die Aufspaltung und teilweise Weiterveräußerung von als Einheit durch den Urheber (Software-Hersteller) verkauften Lizenzrechten berücksichtigt dessen Vergütungsinteresse nicht bereits durch die erste Verbreitung umfassend.

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Donnerstag, 23. August 2007

OLG Düsseldorf: Verkauf gefälschter OEM-Software-Lizenzen

Ein Software-Händler muss sich peinlich genau vergewissern, dass die von ihm verkauften OEM-Version einer Standardsoftware keine Fälschung ist.

Bei der Berechnung des vom Software-Hersteller zu beanspruchenden Schadensersatzes ist der Marktwert ungebundener OEM-Versionen heranzuziehen, da der OEM-Markt kein illegaler Vertriebsweg ist.

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