Im Falle von Zweifeln am Betreiben eines Gewerbes auf Seiten des Abmahnenden sind ergänzende Angaben zu Gewerbetätigkeit, Kunden, Anzahl der Geschäftsvorfälle und Umsatzzahlen erforderlich, um die Mitbewerbereigenschaft als Voraussetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche zu begründen (Abmahnbefugnis). (weiterlesen…)
|
Mit ‘Online-Shop’ getaggte Artikel |
Kontakt
Moosmayer, Hoffmann & Partner
Rechtsanwälte Urbanstr. 1 70182 Stuttgart Tel.: 0711 / 23 75 1 - 0 Kontaktformular Suche im Archiv
|
