Derzeit ist ist bei Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte SKW Schwarz bzw. Schutt Waetke zu beobachten, dass diese nach Abgabe der Unterlassungserklärung und Verweigerung der Kostenerstattung nach dem 3. Aufforderungsschreiben die Lust verlieren und die – regelmäßig hochstreitige und fragwürdige – Forderung an das Inkassounternehmen Infoscore Forderungsmanagement GmbH übergeben. Diese packen dann noch (nicht erstattungsfähige) Inkassokosten nebst Kontoführungskosten dazu, blähen die Forderung weiter auf und übersenden ihr Aufforderungschreiben vorsorglich unter Umgehung der anwaltlichen Vertreter des Abgemahnten direkt an diesen. Weist man die Forderung auch gegenüber Infoscore unter Hinweis auf die Rechtslage zurück, wird die Sache unter gleichem Aktenzeichen und gleicher Kunden-Nummer (?) an die Rechtsanwaltsgesellschaft Haas & Kollegen zur weiteren Beitreibung übergeben. Selbstredend kommen dort nochmals Anwaltskosten und Auslagen dazu, bevor das Aufforderungsschreiben auf den Weg gebracht wird. (weiterlesen…)
