Gegenstand des Streits war das Rabattsystem einer Apotheke, dass die Gewährung eines Bonus beim Kauf rezeptpflichtiger Medikamente vorsieht. Gegen Vorlage der ausgefüllten Bonuskarte hat die Apotheke einen Preisnachlass von EUR 10,00 beim Kauf nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gewährt oder die vom Kunden bezahlte Praxisgebühr erstattet. (weiterlesen…)
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