Im Juni 2011 befasste sich das Landgericht Stuttgart im Verfahren 17 O 39/11 mit der Frage, ob in den Fällen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung infolge der unerlaubten Nutzung von Filesharing-Software Aufwendungsersatz- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen. In dem hier gegenständlichen Fall wurde die Klage mit Urteil vom 28.06.2011 in vollem Umfang abgewiesen. Die daraufhin vor dem OLG Stuttgart eingelegte Berufung wurde schließlich wieder zurückgenommen. (weiterlesen…)
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Mit ‘sekundäre Darlegungslast’ getaggte Artikel
02. Dezember 2011
LG Stuttgart: Kein Schadensersatz wegen Filesharing (Tauschbörse) mangels Beweis für die Rechtsverletzung
23. Dezember 2010
Volltext: Filesharing-Urteil des LG Hamburg vom 11.08.2010 – 308 O 171/10
Vor kurzem habe ich von einem doch sehr aufschlussreichen Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10) berichtet, das wir für eine Mandantin nach zähem Ringen erwirken konnten. Das Gericht hat die ursprünglich erlassene Einstweilige Verfügung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung im Widerspruchsverfahren aufgehoben, weil es nach dem Vortrag der Antragsgegnerin (Stichwort “sekundäre Darlegungslast”) nicht mehr mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen konnte, dass die Antragsgegnerin als Täterin oder Störerin einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Das aufgrund der Vielzahl von Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht komplexe Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung aus Sicht des Antragsgegners / Beklagten sind. Hier das Urteil im Volltext: LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10
15. Dezember 2010
LG Hamburg: Filesharing-Abmahnungen sind kein Selbstläufer – Ein Erfahrungsbericht
Es zeichnet sich derzeit ab, dass das Umfeld für Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzungen schwieriger wird. Die Abmahner kämpfen mit Beweisschwierigkeiten, der Beschränkung der Erstattung von Abmahnkosten auf € 100,00 (§ 97a UrhG), widerspenstigen Anschlussinhabern und fehlender Akzeptanz in Bevölkerung und Medien. Mehr und mehr wird offenbar, dass die Durchsetzung der behaupteten Ansprüche – vor allem auf Unterlassung und Kostenerstattung – zunehmend mit Problemen behaftet ist. Fast täglich werden Urteile bekannt, dass große Vorhaben kläglich gescheitert sind. Dem entsprechen meine persönlichen Erlebnisse in einem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg, welches letztlich zugunsten des Anschlussinhabers ausgegangen ist. Der Weg dahin war allerdings steinig. (weiterlesen…) |
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