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Mit ‘Software’ getaggte Artikel

Dienstag, 08. Januar 2008

LG München: Unzulässiger Handel mit Software-Lizenzen

Der Erwerb “gebrauchter” Software-Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers.

Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen.

Erlangt der Zweiterwerber die Software nicht vom Ersterwerber, sondern auf anderem Wege, und verbleibt diese beim Ersterwerber, so ist dieser Vorgang nicht vom Erschöpfungsgrundsatz umfasst, da sich die Erschöpfung nur auf das Verbreitungsrecht, nicht jedoch auf das Vervielfältigungsrecht bezieht.

Die Aufspaltung und teilweise Weiterveräußerung von als Einheit durch den Urheber (Software-Hersteller) verkauften Lizenzrechten berücksichtigt dessen Vergütungsinteresse nicht bereits durch die erste Verbreitung umfassend.

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Mittwoch, 08. August 2007

OLG Köln: Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf spätere Mängel

Der Programmierung einer Individual-Software liegt ein Werkvertrag zugrunde, wenn die Computersoftware auf die inviduellen Bedürfnisse und Zwecksetzungen eines konkreten Anwenders zugeschnitten ist und diese dauerhaft überlassen wird.

Vereinbarungen über die vereinbarte oder als gewöhnlich vorauszusetzende Beschaffenheit der Software hat der Besteller / Auftraggeber zu beweisen, was auch nach erfolgter Abnahme gilt.

Grundsätzlich obliegt es dem Besteller, das Anforderungsprofil (Pflichtenheft) auszuarbeiten. Der Auftragnehmer ist jedoch insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, als er die innerbetrieblichen Bedürfnisse ermitteln und erkennbare Unklarheiten aufklären muss.

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