Mit ‘Störer’ getaggte Artikel

02. Dezember 2011

LG Stuttgart: Kein Schadensersatz wegen Filesharing (Tauschbörse) mangels Beweis für die Rechtsverletzung

Im Juni 2011 befasste sich das Landgericht Stuttgart im Verfahren 17 O 39/11 mit der Frage, ob in den Fällen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung infolge der unerlaubten Nutzung von Filesharing-Software Aufwendungsersatz- bzw. Schadensersatzansprüche bestehen. In dem hier gegenständlichen Fall wurde die Klage mit Urteil vom 28.06.2011 in vollem Umfang abgewiesen. Die daraufhin vor dem OLG Stuttgart eingelegte Berufung wurde schließlich wieder zurückgenommen. (weiterlesen…)

22. Mai 2011

OLG Köln: Haftung für wettbewerbswidrige E-Mail Werbung bei Arbeitsteilung (Outsourcing)

Nach Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 08.10.2010 – 6 U 69/10) haftet ein Unternehmen u.U. auch für die von einem verbundenen Unternehmen selbstständig veranlassten wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen, die in seinem wettbewerblichen Interesse vorgenommen werden. (weiterlesen…)

23. Dezember 2010

Volltext: Filesharing-Urteil des LG Hamburg vom 11.08.2010 – 308 O 171/10

Vor kurzem habe ich von einem doch sehr aufschlussreichen Urteil des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10) berichtet, das wir für eine Mandantin nach zähem Ringen erwirken konnten. Das Gericht hat die ursprünglich erlassene Einstweilige Verfügung wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung im Widerspruchsverfahren aufgehoben, weil es nach dem Vortrag der Antragsgegnerin (Stichwort “sekundäre Darlegungslast”) nicht mehr mit der überwiegenden Wahrscheinlichkeit davon ausgehen konnte, dass die Antragsgegnerin als Täterin oder Störerin einer Urheberrechtsverletzung in Betracht kommt. Das aufgrund der Vielzahl von Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht komplexe Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anforderungen an den Vortrag und die Glaubhaftmachung aus Sicht des Antragsgegners / Beklagten sind.

Hier das Urteil im Volltext: LG Hamburg, Urteil vom 11.08.2010 – 308 O 171/10

10. November 2007

LG Hamburg: Haftung für Rechtsverletzungen von Affiliate bei Partnerprogramm

Die Überprüfung anderer Internetseiten, deren Betreiber eigenmächtig einen Link auf das eigene Angebot setzen und dabei Rechte Dritter verletzen, ist grundsätzlich unzumutbar.

Dass im Rahmen eines Partnerprogramms wirtschaftlich vertretbare und dabei effektiv Kontrollmechanismen in Betracht kommen, hat derjenige zu beweisen, der eine Rechtsverletzung behauptet. (weiterlesen…)