Das KG Berlin hat mit einem Beschluss vom 25.01.2008 (5 W 344/07) seine Rechtsprechung bestätigt, dass unwirksame AGB-Klauseln regelmäßig auch wettbewerbswidrig und abmahnfähig sind. Im Gegensatz zum OLG Hamburg und OLG Köln wurde diese Auffassung bereits vor unmittelbarer Geltung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) am 12.12.2007 vertreten. (weiterlesen…)
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