Wer sich als Händler mit PayPal einlässt, kann etwas erleben – vor allem dann, wenn er sich auf PayPal als primären Dienstleister für den Internet-Zahlungsverkehr verlässt. Wie bei vielen anderen PayPal-Kunden wurde das Konto unseres Mandanten von heute auf morgen mit einer Beschränkung belegt bzw. eingefroren und jede Verfügung über das Guthaben unmöglich gemacht. Mit einer in Deutschland angestrengten Klage konnte das Guthaben wieder befreit werden – (leider) ohne dass eine Entscheidung ergangen ist. Diese hat PayPal nicht ungeschickt verhindert.
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Mit ‘Unterlassungsklage’ getaggte Artikel
08. Dezember 2011
PayPal und die Kontosperrung: Unterlassungsklage in Deutschland
23. Juni 2008
LG Frankfurt: Keine isolierte Kostenerstattung bei erfolgloser Abmahnung
Der Abmahnende kann den Abgemahnten nach erfolgloser Abmahnung nicht isoliert auf Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch nehmen, ohne zugleich die Unterlassungsklage zu erheben. (weiterlesen…) |
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