In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Veranstalter von Sport-, Konzert- oder sonstigen Veranstaltungen ist regelmäßig zu lesen, dass der Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten (Tickets) untersagt ist. Der Bundesgerichtshof hatte in einem auf Unterlassung gerichteten Verfahren gegen bundesligakarten.de u.a. darüber zu entscheiden, ob der Ankauf der Tickets von Privat und der Direkterwerb vom Hersteller unter dem Deckmantel des Privaten wettbewerbsrechtlich verboten ist. Kläger war ein bekannter norddeutscher Fußballverein. (weiterlesen…)
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