Zum 01.01.2009 ist die neue Verpackungsverordnung (Verpackungsordnung, VerpackV) in Kraft getreten, die einige wichtige Änderungen für alle Händler bringt, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Während bisher ein Wahlrecht zwischen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen – bei entsprechendem Hinweis – und einer Beteiligung an einem flächendeckenden Rücknahmesystem (Duales System) bestand, besteht nunmehr gem. § 6 Abs. 1 Verpackungverordnung die Pflicht der Beteiligung an einem Rücknahmesystem. (weiterlesen…)
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