Die vorprozessuale Abmahnung bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte (insbesondere im Wettbewerbsrecht und Markenrecht) ist ein legitimes Instrument im Gewerblichen Rechtsschutz zur Vorbereitung von Prozessen. Dass der zu Recht Abgemahnte hierbei die Kosten der abmahnenden Rechtsanwälte zu tragen hat, ist richtig, hat aber vermehrt auch missbräuchliche Abmahntätigkeit herausgefordert. Das Problem betrifft vor allem auch den IT-Bereich, weil der Markt umkämpft ist und beinahe täglich neue Verletzungsformen auftreten.

